Kündigung der Vereinsmitgliedschaft

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Der Austritt aus dem Verein wird zum Ende eines Kalenderquartals wirksam, wobei eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten ist. Die Mitgliedschaft muss mindestens ein Jahr betragen haben, ggf. rückständige Beitragszahlungen müssen beglichen sein.

 

Entsprechend unserer Satzung benötigen wir eine schriftliche Austrittserklärung, die bitte an unsere Mitgliederverwaltung per E-Mail gesendet oder persönlich übergeben wird. Hierfür bitte das nachfolgende Formular verwenden.

 

Ansprechpartner in der Mitgliederverwaltung sind

 

Jenny Kondla     und     Christian Lindner