Kündigung der Vereinsmitgliedschaft

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Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Quartalsende.
Eine kürzere Frist kann der Vorstand bei Vorliegen wichtiger Gründe (z.B. schwere Krankheit, Wohnortwechsel in anderes Bundesland) gewähren.

Nach Beendigung der Mitgliedschaft bleibt die Zahlungspflicht der bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Beiträge bestehen.

 

Entsprechend unserer Satzung benötigen wir eine schriftliche Austrittserklärung, die bitte an unsere Mitgliederverwaltung per E-Mail gesendet oder persönlich übergeben wird. Hierfür bitte das nachfolgende Formular verwenden.

 

Ansprechpartner in der Mitgliederverwaltung sind

 

Jenny Kondla     und     Christian Lindner